fremd verantworten
Sie erkennen, dass noch immer im Zweifel Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen es sind, die Managementfehler als erste durch Entlassungen fremd verantworten müssen. Solches, bis hin zum Sturz ins ALG II.
Jene, die falsche Entscheidungen zu tragen hätten, gehen in der Regel kein wesentliches eigenes, ihre Existenz bedrohendes Risiko ein, noch müssten sie ein solches Risiko tragen, soweit strafrechtliche Belange nicht berührt werden.
Sie erkennen es an vielerlei, bis hin zu Methoden, welche in den „Panama-Papers“ aufgedeckt wurden.
Sie werden zur Kenntnis nehmen, dass die strafrechtliche Verfolgung von
Viele fühlen es, mancher ist in der Lage es zu formulieren: Es gibt Gesellschafts-Teilnehmer, die in der Lage sind und es rechtlich gestützt bekommen, ihr Risiko zu vergesellschaften. Die Chancen und wirtschaftlichen Ergebnisse hingegen verbleiben in der kontrollierenden Hand.
Ein besonderer, weiterer Punkt vorausgeschickt: Viele Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter in großer Zahl. Einige beschäftigen sehr wenige, manche so wenig, dass die Personalkosten als Bagatelle in der Bilanz zu verzeichnen sind. Aber jeder / jede nutzt die Leistungen von Mitarbeitern und Unternehmen, die in ihrer Kombination bisher das Gemeinwesen im Wesentlichen tragen und finanzieren.
Jene, die falsche Entscheidungen zu tragen hätten, gehen in der Regel kein wesentliches eigenes, ihre Existenz bedrohendes Risiko ein, noch müssten sie ein solches Risiko tragen, soweit strafrechtliche Belange nicht berührt werden.
Sie erkennen es an vielerlei, bis hin zu Methoden, welche in den „Panama-Papers“ aufgedeckt wurden.
Sie werden zur Kenntnis nehmen, dass die strafrechtliche Verfolgung von
- Cum-Ex-Geschäfte gefühlt hinter den „kleinen Parkvergehen“ deutlich zurückbleiben.
- Am Beispiel des Dieselskandals einzelne vor Gericht gezogen, das Unternehmen hingegen kaum Sanktionen zu befürchten haben.
- Wir müssen konstatieren, dass es eine Bedarfsprüfung nach Meinung der
CDU/CSU und FDP bei der „Lebensleistungsrente“ geben soll. Hingegen bei der
Abschaffung des „Solis“ kommt niemand auf die Idee, dieses von einer
Bedürftigkeitsprüfung abhängig zu machen. (Dem Verfasser ist hingegen die politische Beschlußlage bekannt). Niemand von denen kommt auf die Idee, extremen Einkommen einer Bedarfsprüfung zu Unterziehen. - Es sind u.a. auch diese Absurditäten, die Zweifel an dem Willen zum gerechten
Ausgleich von Chancen und Risiken sähen und manifestieren
Viele fühlen es, mancher ist in der Lage es zu formulieren: Es gibt Gesellschafts-Teilnehmer, die in der Lage sind und es rechtlich gestützt bekommen, ihr Risiko zu vergesellschaften. Die Chancen und wirtschaftlichen Ergebnisse hingegen verbleiben in der kontrollierenden Hand.
Ein besonderer, weiterer Punkt vorausgeschickt: Viele Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter in großer Zahl. Einige beschäftigen sehr wenige, manche so wenig, dass die Personalkosten als Bagatelle in der Bilanz zu verzeichnen sind. Aber jeder / jede nutzt die Leistungen von Mitarbeitern und Unternehmen, die in ihrer Kombination bisher das Gemeinwesen im Wesentlichen tragen und finanzieren.