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PMS - pimp my SPD

Das Beantragen von sozialen Mindeststandards



Welche Vorstellungen besitzen wir davon, was als Mindeststandard für die soziale und wirtschaftliche Existenz benötigt und vorallem geboten ist?

Beim Wohngeld, bei Leistungen nach ALG II, bei den Teilhabeleistungen für Kinder und v.a.m. müssen detailierte Anträge gestellt werden. Warum muss das so sein? Wisssen wir nicht,
  • was benötigt wird,
  • wissen wir nicht welche Randbedingungen dieses Problem befördern?

Unsere Gesellschaft, insbesondere die SPD muss aus humanem Gebot sich dafür einsetzen, dass Leistungen für die Sicherung des minimalen Lebenstandards nicht mehr in der bisherigen Form beantragt werden müssen.

Wenn wir wissen,
  • was in diesem gesellschaftlichen Bereich dringend benötigt wird,
  • sollte neben der Feststellung zur Berechtigung des Empfanges einer Sozialleistung die Feststellung, dass ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten ist, für den Leistungsanspruch und die Leistung ausreichend sein.

Ob jemand in Folge geringen oder fehlenden Einkommens grundsätzlich dem Bergriff der "Bedürftigkeit" entsprechen würde, ist dem Finanzamt bekannt. Sie konntrolliert bereits heute, ob bestimmte Einkommensgrenzen erreicht werden, um den Status der Steuerpflichtigkeit festzustellen.
  • So könnte automatisiert ohne besonderere Beantragung festgestellt werden, ob jemand dem finanziell zu definierenden Grenzwert der "Bedürftigkeit" entspräche.
  • Auf diese Weise würde das beschämende Beanrtagungswesen hinfällig werden.

So hätte es den Scharm,
  • dass Betroffene nur den Anspruch und die laufende Leistung bei der entsprechenden Behörde aktivieren müssten.
Wenn man es so will:

Grundsicherung auf Abruf

das wäre dann gleichlautend eine notwendige sozialpolitische Kernforderung der Partei!




Negative Konsequenz: Welche Aufgaben werden die Personen künftig nachgehen müssen, die bisher in den Tiefen der diversen Antragswesen ihre Daseinsberechtigung fanden.