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Alleinstehend

Eine besondere Härte trifft Alleinstehende. Diese kommen nicht selten in die Situation, dass das Einkommen deutlich unterhalb der Durchschnittseinkommen liegt. Hier ein Beispiel:
Jahr Durchschitt eigener Verdienst anteilige Rentenpunkte
1974 20381 05000 0,2453265296
1975 21808 05100 0,2338591343
1976 23335 12500 0,5356760231
1977 24945 13500 0,5411906194
1978 26242 13600 0,5182531819
1979 27685 14100 0,5093010656
1980 29485 13800 0,4680345939
1981 30900 13900 0,4498381877
1982 32198 14500 0,4503385303
1983 33293 14600 0,4385306221
1984 34292 14600 0,4257552782
1985 35286 14900 0,4222637873
1986 36627 15100 0,4122641767
1987 37726 15000 0,3976037746
1988 38896 14950 0,3843582888
Summe:6,4325937934

Ein "Durchschnittsrentner" hätte für die Rente in dieser Zeit 15 Punkt "gesammelt", erarbeitet.
Somit bekäme der Rentner / die Rentnerin in diesem Beispiel nur ca 42,8% der für diesen Zeitraum ermittelten Durchschnittsrente.
Nehmen wir einmal an, das Verhältnis zwischen individuellem Einkommen und dem Durchschnittseinkommen habe sich bis 2019 nicht wesentlich geändert. Dann würde sich für die Rente folgendes Bild ergeben:
  • gesammelte Rentenpunkte nach 45 Jahre Arbeit: 19,2977813802
  • Rente daraus: 637,79 €

Welches sind nun die Faktoren, die geeignet sind, das individuelle rentenversicherungspflichtige Einkommen und damit 1:1 die Rente zu schmälern?
  • Die Zahl der nicht rentenversicherungspflichtig gearbeiteten Arbeitsstunden
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Zeiten der Kindererziehung ohne rentenversichungspflichtiges Einkommen
  • evtl längere Ausbildungszeiten
  • zu niedriger Stundenlohn / zu niedriges Gehalt etc incl Zulagen
  • fehlende allgemeine Ausbildung
  • mangelnde Weiterbildung
  • fehlende berufsbegleitende Zusatzqualifikation
  • das gewählte Familienmodell mit der Folge fehlender rentenversicherungspflichtiger Arbeitsstunden
  • Ausfallzeiten, z.Bsp für soziales oder Umwelt- Angagement