Ich habe ein Leben lang gearbeitet
... so beginnt die Klage betroffener mit geringen Alterseinkünften.
Zumeist folgen in der Beschreibung die Erschwernisse, die das Arbeitsleben begleitete. Im Ergebnis wird subsummierend festgestellt, dass die zu erwartende oder zur Auszahlung gelangende Rente extrem niedrig sei.
Wie berechtigt ist diese Aussage?
Bei der Suche nach Antworten wird politisch gerne zur Seite gesehen. Fallen doch den Akteuren die Folgen der wirtschaftspolitischen Entscheidungen längst vergangener Jahre vor und auf die Füße. Sie scheuen sich aber auch, die Wahrheit zu individuellen Fehlentscheidungen und Fehlverhalten darzulegen.
So stellt sich die Frage nach den Faktoren, die zu einer solchen Beschreibung des einzelnen Betroffenen führen.
Eine Reihe von rententechnischen Detailregelungen haben ergänzend Einfluß auf die Rentenhöhe. Doch im Grundsatz gilt, dass vielen die Berechnung der Rentenhöhe nicht bekannt ist. Dabei ist das System zur Bestimmung der Rentenhöhe ganz einfach.
Es summiert das jeweilige Jahreseinkommen des Einzelnen, setzt es in Relation zum Durchschnitt aller rentenversicherungspflichtigen Einkommen und bildet damit einen von 100-Prozentsatz in Form von Rentenpunkten. Jeder dieser Rentenpunkte besitzt einen jährlich festgelegten Gegenwert in €. Am Ende eines Berufslebens werden diese Rentenpunkte addiert und in € ausgezahlt.
Dazu gehört aber auch, dass unser geltendes Familienrecht zur Fehleinschätzung des individuellen Anspruchs im erheblichen Maß beiträgt.
Auf der Folgeseite beschreibe ich beispielhaft und als Basiserläuterung die Rententabelle einer ledigen Frau im Bereich der Gering- oder Wenigverdiener. Auf der weiteren Seite den eines gut verdienenden Angestellten,
auf der dritten Seite den eines zeitweise gemeinsam arbeitenden Ehepaares.